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Abschleppen in der Schweiz: Was ist erlaubt und was nicht?
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Abschleppen in der Schweiz: Was ist erlaubt und was nicht?

Erfahren Sie, wann das Abschleppen von Fahrzeugen in der Schweiz erlaubt ist und wann nicht. Unser Leitfaden erklärt die Rechtslage auf öffentlichem und privatem Grund, inklusive Besitzesschutz, Selbsthilfe nach ZGB Art. 926 und Tipps zur digitalen Dokumentation. Ideal für Eigentümer, Mieter und Verwalter.

Falschparker – ein alltägliches Problem

Viele Grundstückseigentümer oder Mieter in der Schweiz kennen das Problem: Ein fremdes Fahrzeug steht unberechtigt auf dem privaten Parkplatz oder blockiert eine Einfahrt.

In solchen Fällen ist klar: Der Eigentümer des Grundstücks hat das Recht, sich gegen diese Besitzesstörung zu wehren.

Rechtliche Grundlage zum Abschleppen

In der Schweiz wird zwischen öffentlichem und privatem Grund unterschieden:

  1. Öffentlicher Grund – z. B. Strassen, öffentliche Parkplätze
  2. Privater Grund – z. B. private Parkplätze, Einfahrten, Höfe, Areale von Liegenschaften

Abschleppen auf öffentlichem Grund darf nur durch die Polizei oder eine von ihr beauftragte Stelle erfolgen, und auch nur bei konkreten Verkehrsverstössen (z. B. Halteverbot, Feuerwehrzufahrt, Verkehrsbehinderungen).

Auf privatem Grund hingegen gelten zivilrechtliche Regeln, insbesondere die Vorschriften zum Besitzesschutz gemäss Art. 641 ff. und Art. 926 ZGB. Diese erlauben dem Besitzer, sich gegen unbefugte Eingriffe in seinen Besitz zu wehren – notfalls auch durch Selbsthilfe.

Abschleppen auf privatem Grund – was ist erlaubt?

Grundsätzlich gilt:

Ein unberechtigt abgestelltes Fahrzeug auf privatem Grund darf jederzeit abgeschleppt werden, wenn eine Besitzesstörung vorliegt.

Rechtliche Grundlage:

  • Art. 926 ZGB erlaubt Selbsthilfe bei Besitzesstörung, wenn behördliche Hilfe zu spät käme.
  • Art. 641 ZGB gibt dem Eigentümer das Recht, unberechtigte Eingriffe abzuwehren.
  • Art. 41 OR regelt die Haftung aus unerlaubter Handlung: Wer widerrechtlich in fremdes Eigentum eingreift und dadurch einen Schaden verursacht, ist zum Ersatz verpflichtet (z. B. Abschleppkosten, Nutzungsausfall, Vertragsstrafen bei vermieteten Parkplätzen).
Wer darf den Abschleppdienst beauftragen?

Auf privatem Grund darf ausschliesslich der unmittelbare Besitzer oder Eigentümer des Grundstücks bzw. des betroffenen Parkplatzes einen Abschleppdienst beauftragen. Dazu zählen auch Mieter oder Pächter, sofern ihnen der ausschliessliche Nutzungsanspruch zusteht (z. B. bei einem zugewiesenen Parkplatz im Mietvertrag).

Eine polizeiliche Anordnung ist auf privatem Grund nicht erforderlich, da es sich nicht um eine öffentlich-rechtliche, sondern um eine zivilrechtliche Angelegenheit handelt.

Damit der Abschleppdienst tätig wird, verlangen viele Unternehmen:

  • eine schriftliche Bestätigung über das Besitz- bzw. Nutzungsrecht (z. B. Mietvertrag, Eigentumsnachweis)
  • oder eine schriftliche Erklärung zur Besitzesstörung, um sich gegen mögliche Haftungsrisiken abzusichern

In akuten Fällen (z. B. Blockade einer Einfahrt, Feuerwehrzufahrt) kann auch sofortige Selbsthilfe gemäss Art. 926 ZGB gerechtfertigt sein.


Was Sie unbedingt vermeiden sollten

Auch wenn ein fremdes Fahrzeug Ihr Besitzrecht verletzt, sollten Sie stets verhältnismässig und rechtskonform handeln. Folgende Reaktionen sind unzulässig und können selbst rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen:

  • Das Fahrzeug eigenmächtig abschleppen lassen, ohne Besitznachweis oder klare Rechtsgrundlage: Wer ohne legitimen Anspruch oder Nachweis einen Abschleppdienst beauftragt, riskiert eine Gegenklage wegen Besitzstörung oder unrechtmässiger Handlung.
  • Das Fahrzeug blockieren, beschädigen oder einschliessen: Solche Massnahmen gelten als verbotene Selbstjustiz und können als Sachbeschädigung oder Nötigung gewertet werden - mit möglichen straf- und zivilrechtlichen Folgen.
  • Den Fahrzeughalter öffentlich blossstellen - etwa durch Fotos im Internet: Dies kann eine Persönlichkeitsverletzung nach Art. 28 ZGB darstellen und rechtlich verfolgt werden, insbesondere wenn Kennzeichen oder andere identifizierende Merkmale sichtbar sind.

All dies kann rechtliche Konsequenzen haben - von Schadenersatz bis hin zu Strafverfahren wegen Nötigung oder Sachbeschädigung

Digitale Dokumentation als erster Schritt

Bevor Sie rechtliche Massnahmen wie das Abschleppen eines unberechtigt parkenden Fahrzeugs veranlassen, sollten Sie die Situation dokumentieren. Eine vollständige und sachliche Beweissicherung ist nicht nur hilfreich gegenüber Abschleppdiensten, sondern auch im Streitfall vor Gericht.

Folgende Angaben sind besonders wichtig:

  • Fotos vom Fahrzeug – idealerweise mit erkennbarer Position, Kennzeichen und der Windschutzscheibe um sicher zu stellen, dass keine Telefonnumer oder Kontaktinformationen hinterlegt wurden um den Halter zu kontaktieren.
  • Genaue Standortbeschreibung – z. B. Adresse, Parkplatznummer, Lage auf dem Areal

Diese Unterlagen können bei einem allfälligen Zivilverfahren oder gegenüber den Behörden entscheidend sein, um Ihre Besitzesposition sowie den Tatbestand der Besitzstörung zu belegen.

Tipp: Eine besonders praktische Lösung für die strukturierte Erfassung solcher Vorfälle bietet die Schweizer Plattform Falsch-Parker.ch. Dort können Sie unberechtigt parkierte Fahrzeuge rechtskonform melden, dokumentieren und verwalten – insbesondere bei wiederkehrenden Problemen oder in Mehrparteienliegenschaften.

Fazit: Abschleppen ist erlaubt – wenn Sie rechtlich korrekt vorgehen

Wenn ein fremdes Fahrzeug unberechtigt auf Ihrem privaten Grundstück steht, müssen Sie das nicht hinnehmen. Die Rechtslage in der Schweiz gibt Ihnen als Eigentümer oder berechtigtem Nutzer klare Mittel an die Hand, um sich effektiv gegen Besitzstörung zu wehren.

Abschleppen ist rechtlich zulässig, insbesondere bei klarer Besitzeslage und dokumentierter Störung.

Sie handeln im Rahmen des Gesetzes (Art. 641 und 926 ZGB, Art. 41 OR), wenn Sie Beweise sichern und den Abschleppdienst als Selbsthilfe-Massnahme einsetzen.

Mit digitaler Unterstützung (z. B. via Falsch-Parker.ch) können Sie Falschparker sogar strukturiert erfassen, wiederkehrende Fälle dokumentieren und professionell abwickeln.

Fazit: Wer vorbereitet ist, handelt souverän und rechtssicher – und schützt sein Eigentum nachhaltig. Ihr Parkplatz ist kein öffentlicher Raum. Sie haben das Recht, ihn zu verteidigen.