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Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ParkGuard Solutions GmbH und der FalschParker App

Stand: 21. Juli 2026 — ersetzt alle früheren Fassungen


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung der FalschParker App, der zugehörigen Webseiten sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH (nachfolgend «ParkGuard» oder «wir») in der Schweiz.

Die FalschParker App ermöglicht privaten Nutzern und Geschäftskunden, Verstösse gegen die private Parkordnung auf privatem Grund zu melden, zu dokumentieren und zu bearbeiten. Über die Plattform können Umtriebsentschädigungen ausgelöst, Parkflächen verwaltet, Fälle bearbeitet oder weitere Dienstleistungen beauftragt werden.

ParkGuard stellt hierzu die technische Plattform sowie die damit verbundenen Dokumentations-, Bearbeitungs-, Zahlungs- und Supportprozesse zur Verfügung. Physische Parkplatzkontrollen sowie Abschleppdienstleistungen werden, soweit beauftragt, durch selbständige externe Partnerunternehmen ausgeführt (vgl. Ziffer 5).

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch. Sie enthalten wichtige Informationen zur Nutzung der Plattform, zu den Rechten und Pflichten der Nutzer sowie zur Verantwortung bei der Meldung und Bearbeitung von Verstössen.

Sie schliessen einen Vertrag mit der ParkGuard Solutions GmbH, einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.


1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung der FalschParker App, der Webseiten sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH.

Die Plattform kann von privaten Nutzern sowie von Geschäftskunden genutzt werden, insbesondere von Eigentümern, Mietern, Verwaltungen oder Facility Service Providern.

Über die Plattform können Verstösse gemeldet, dokumentiert und bearbeitet sowie Umtriebsentschädigungen ausgelöst oder verwaltet werden.

2. Nutzer und Geschäftskunden

Nutzer im Sinne dieser AGB sind alle Personen, die die FalschParker App, die Webseite oder die Dienstleistungen von ParkGuard verwenden. Dazu gehören private Nutzer sowie Geschäftskunden, beispielsweise Immobilieneigentümer, Verwaltungen, Mieter, Facility Service Provider, Unternehmen oder andere berechtigte Auftraggeber.

Für Geschäftskunden können zusätzliche oder abweichende individuelle Vereinbarungen gelten, insbesondere zu Parkplatzkontrollen, Rückvergütungen, Abrechnung, Zuständigkeiten, Zusatzaufwand und Kündigung. Solche individuellen Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Regelungen enthalten.

3. Nutzungsberechtigung

Der Nutzer bestätigt, dass er berechtigt ist, die gemeldeten Parkplätze, Parkflächen oder Privatgrundstücke zu nutzen, zu verwalten oder kontrollieren zu lassen.

Der Nutzer stellt sicher, dass die Eigentums-, Miet-, Nutzungs- oder Verwaltungsrechte an den betreffenden Flächen geklärt sind und dass keine ihm bekannten Umstände bestehen, welche der Meldung, Kontrolle oder Durchsetzung von Verstössen entgegenstehen.

ParkGuard darf sich auf die Angaben des Nutzers verlassen und ist nicht verpflichtet, Eigentums-, Miet-, Nutzungs- oder Verwaltungsrechte selbständig umfassend zu überprüfen.

4. Nutzung der Plattform

Nutzer können über die Plattform Verstösse erfassen, dokumentieren und zur Bearbeitung einreichen.

Erfasst ein Nutzer einen Fall selbst über die Plattform, ist er für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Parkfläche, zur Nutzungsberechtigung, zur Beschilderung, zu Parkregeln, zu Fahrzeugen und zum jeweiligen Vorfall.

ParkGuard bearbeitet die Fälle auf Grundlage der vom Nutzer bereitgestellten Informationen und Dokumentationen.

5. Physische Parkplatzkontrollen und Abschleppdienstleistungen

ParkGuard kann bei entsprechender Beauftragung physische Parkplatzkontrollen sowie Abschleppdienstleistungen organisieren und erbringen.

Physische Parkplatzkontrollen vor Ort werden in der Regel durch eigene Mitarbeitende von ParkGuard («ParkGuards») durchgeführt. Diese erfassen und dokumentieren Verstösse vor Ort über die Plattform.

Abschleppdienstleistungen werden entweder durch ParkGuard mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Mitarbeitenden oder durch selbständige, von ParkGuard unabhängige Abschleppunternehmen (nachfolgend «Partnerunternehmen») ausgeführt. Welcher Weg im Einzelfall gewählt wird, richtet sich insbesondere nach Verfügbarkeit, Standort und Art des Auftrags.

Setzt ParkGuard eigene Fahrzeuge und Mitarbeitende ein, führt ParkGuard den Abschleppauftrag selbst und in eigener Verantwortung aus.

Werden Partnerunternehmen eingesetzt, übernehmen und führen diese den jeweiligen über die Plattform ausgelösten Auftrag eigenverantwortlich durch. ParkGuard wählt Partnerunternehmen mit der gebotenen Sorgfalt aus und leitet die zur Auftragsausführung notwendigen Informationen, insbesondere Standort, Kennzeichen und Falldaten, an das jeweilige Partnerunternehmen weiter. Die eigentliche Durchführung des Abschleppauftrags liegt in diesem Fall in der Verantwortung des Partnerunternehmens.

Die Haftung für beide Ausführungswege richtet sich nach Ziffer 17.

Erfolgt eine physische Parkplatzkontrolle im direkten Auftrag eines Auftraggebers, geschieht dies auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen, Parkregeln, Berechtigungslisten, Pläne und Weisungen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass diese Informationen vollständig, korrekt und aktuell sind.

6. Kameragestützte Erfassung von Parkverstössen (CCTV)

Bei einzelnen Auftraggebern werden Parkverstösse mittels stationärer Videoüberwachung (CCTV) erfasst und dokumentiert. Die Kameraüberwachung wird entweder durch den jeweiligen Auftraggeber selbst oder durch von ParkGuard bereitgestellte Kamerasysteme betrieben. Auf Grundlage der Aufnahmen können Parkverstösse erkannt und eine Umtriebsentschädigung ausgelöst werden.

Der Betreiber der jeweiligen Kamera ist dafür verantwortlich, die Videoüberwachung durch gut sichtbare Hinweisschilder vor Ort erkennbar zu machen und die anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Die Auswertung der Aufnahmen erfolgt ausschliesslich zum Zweck der Erkennung und Dokumentation von Parkverstössen.

Weitere Angaben zur Bearbeitung von Videodaten finden sich in der Datenschutzerklärung der ParkGuard Solutions GmbH.

7. Parkverstösse und Umtriebsentschädigung

Bei Verstössen gegen geltende Parkregeln kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden. Diese dient der Deckung des administrativen, technischen und operativen Aufwands, welcher durch den Verstoss und dessen Bearbeitung entsteht.

Die Umtriebsentschädigung kann durch den Nutzer selbst über die Plattform ausgelöst, durch einen ParkGuard-Kontrolleur vor Ort erfasst oder mittels Kameraüberwachung dokumentiert und anschliessend durch ParkGuard bearbeitet werden. Die Kontrolle vor Ort erfolgt in der Regel durch eigene Mitarbeitende von ParkGuard («ParkGuards»).

ParkGuard unterstützt bei der Dokumentation, Bearbeitung, Abrechnung und Durchsetzung entsprechender Fälle, soweit dies über die Plattform oder im Rahmen einer Vereinbarung vorgesehen ist.

8. Abtretung von Forderungen (Zession)

Die Erfassung und Bearbeitung von Fällen über die Plattform setzt voraus, dass der Nutzer die entsprechenden Ansprüche an ParkGuard abtritt. Zu diesem Zweck unterzeichnet jeder Nutzer bei der Registrierung eine Abtretungserklärung (Zessionsvertrag) mittels digitaler Unterschrift. Ohne unterzeichnete Abtretungserklärung können über die Plattform keine Fälle erfasst und keine Forderungen geltend gemacht werden.

Mit der Abtretung ist ParkGuard berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. Umfang, Standortbezug und weitere Einzelheiten der Abtretung richten sich nach der jeweils unterzeichneten Abtretungserklärung sowie nach allfälligen ergänzenden individuellen Vereinbarungen, insbesondere mit Geschäftskunden.

Bei Widersprüchen zwischen diesen AGB und der unterzeichneten Abtretungserklärung geht die Abtretungserklärung in Bezug auf die Abtretung der Forderungen vor.

9. Rückvergütung

Sofern individuell vereinbart, können Immobilieneigentümer, Verwaltungen oder andere berechtigte Auftraggeber eine Rückvergütung für bezahlte Umtriebsentschädigungen erhalten.

Die Höhe, Voraussetzungen und Zahlungsmodalitäten der Rückvergütung werden individuell vereinbart. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Dokumentation, Beschilderung und audienzrichterliches Verbot

ParkGuard dokumentiert gemeldete Fälle angemessen. Dazu können insbesondere Fotos, Videoaufnahmen, Zeitstempel, Standortdaten, Falldaten und weitere relevante Informationen gehören. Zur Kennzeichnungspflicht bei Videoüberwachung vgl. Ziffer 6.

Manche Auftraggeber verfügen über ein audienzrichterliches Verbot – ein durch den zuständigen Audienzrichter ausgesprochenes gerichtliches Verbot des unbefugten Betretens oder Befahrens der betreffenden Fläche. Ist ein solches Verbot vorhanden, kann bei der Bearbeitung und Dokumentation eines Falls darauf hingewiesen werden. Das Vorliegen eines audienzrichterlichen Verbots ist optional und keine Voraussetzung für die Bearbeitung eines Falls durch ParkGuard.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Angaben zur Parkfläche, zur Beschilderung, zu den geltenden Parkregeln und zu einem allfälligen audienzrichterlichen Verbot korrekt, vollständig und aktuell sind.

11. Einspruchsverfahren für Fahrzeughalter

Fahrzeughalter oder betroffene Personen können innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt einer Rechnung bzw. Forderung schriftlich Einspruch erheben.

Der Einspruch kann über die Webseite www.falsch-parker.ch oder per E-Mail an support@falsch-parker.ch eingereicht werden. ParkGuard prüft den Einspruch anhand der vorhandenen Dokumentation und der verfügbaren Informationen.

12. Verantwortung bei falschen oder unvollständigen Angaben

Der Nutzer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere zur Parkfläche, zur Nutzungsberechtigung, zur Beschilderung, zu Berechtigungslisten, zu gemeldeten Fahrzeugen, zu einem audienzrichterlichen Verbot und zu einzelnen Verstössen.

Macht der Nutzer falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder unterlässt er wichtige Informationen, trägt er die daraus entstehenden Folgen, insbesondere Rückforderungen, zusätzliche Abklärungen, behördliche oder rechtliche Verfahren sowie daraus entstehenden angemessenen Zusatzaufwand.

ParkGuard ist berechtigt, solchen Zusatzaufwand dem verantwortlichen Nutzer oder Auftraggeber in Rechnung zu stellen, soweit dieser durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder durch fehlende Mitwirkung verursacht wurde.

13. Schutz vor Missbrauch der Plattform

Die Plattform darf nur für rechtmässige und berechtigte Meldungen verwendet werden. Als unzulässige Nutzung gilt insbesondere die Meldung oder Kontrolle von Parkflächen, wenn der Nutzer dazu nicht berechtigt ist oder wenn ihm bekannt ist, dass die Nutzungs-, Eigentums- oder Verwaltungsverhältnisse ungeklärt sind.

Ebenfalls unzulässig sind falsche, missbräuchliche oder irreführende Meldungen sowie die Nutzung der Plattform zur Durchsetzung offensichtlich unbegründeter oder unrechtmässiger Forderungen.

Bei Missbrauch, ungeklärten Berechtigungen oder begründetem Verdacht auf unzulässige Nutzung kann ParkGuard einzelne Fälle ablehnen, laufende Bearbeitungen pausieren, Forderungen zurückstellen oder den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren.

14. Keine Garantie für erfolgreiche Durchsetzung

ParkGuard unterstützt bei der Dokumentation, Bearbeitung und Durchsetzung von Verstössen. Es wird jedoch nicht garantiert, dass eine Umtriebsentschädigung oder eine sonstige Massnahme in jedem Fall erfolgreich durchgesetzt werden kann.

Dies gilt insbesondere, wenn Einsprachen erhoben werden, Angaben unvollständig sind, Berechtigungen unklar sind oder Behörden bzw. Gerichte zu einer anderen Beurteilung gelangen.

15. Kosten

Für Geschäftskunden und private Nutzer ist die Nutzung der FalschParker App grundsätzlich kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Bei bestimmten behördlichen Abklärungen, insbesondere bei gesperrten Halterauskünften, können zusätzliche Gebühren entstehen. Diese werden dem Fahrzeughalter oder der verantwortlichen Person weiterverrechnet. Die Höhe solcher Gebühren richtet sich nach den jeweiligen kantonalen oder behördlichen Vorgaben.

16. Zugang zu Fahrzeugen und Parkflächen

Falls Abschlepp-, Kontroll- oder weitere Vor-Ort-Dienstleistungen beauftragt werden, verpflichtet sich der Nutzer oder Auftraggeber, den notwendigen Zugang zur betroffenen Parkfläche bzw. zum Fahrzeug zu ermöglichen, damit die Dienstleistung durch ParkGuard mit eigenen Mitarbeitenden oder durch das beauftragte Partnerunternehmen sicher und rechtmässig durchgeführt werden kann.

17. Haftung

ParkGuard übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder sonstige Vorfälle, die bereits vor einer Kontrolle, Meldung oder Abschleppung bestanden haben.

Ebenso übernimmt ParkGuard keine Haftung für Schäden, die durch widerrechtliches Parken, durch falsche oder unvollständige Angaben des Nutzers oder Auftraggebers oder durch unklare Berechtigungsverhältnisse entstehen.

Führt ParkGuard eine Abschleppdienstleistung mit eigenen Fahrzeugen und eigenen Mitarbeitenden aus, haftet ParkGuard für dabei verursachte Schäden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, im Rahmen der nachstehenden Haftungsbeschränkung.

Werden Abschleppdienstleistungen durch Partnerunternehmen ausgeführt, haftet ParkGuard im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Vermittlung gemäss Ziffer 5. Für Schäden, die das jeweilige Partnerunternehmen bei der Durchführung des Abschleppauftrags selbst verursacht, haftet dieses Partnerunternehmen.

ParkGuard haftet im Übrigen nur für direkte Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig. Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

18. Verfügbarkeit der Plattform

ParkGuard bemüht sich um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform. Es kann jedoch zu technischen, betrieblichen oder sicherheitsbedingten Einschränkungen kommen. ParkGuard garantiert nicht, dass die Plattform jederzeit unterbruchsfrei, fehlerfrei oder vollständig verfügbar ist.

19. Zusatzprodukt: Tankflucht (nur für Tankstellenbetreiber)

Das Produkt «Tankflucht» richtet sich ausschliesslich an Tankstellenbetreiber. Für alle übrigen Nutzer und Geschäftskunden der Plattform ist dieser Abschnitt nicht relevant.

ParkGuard bearbeitet im Rahmen dieses Produkts Fälle, in denen Kundinnen und Kunden einer Tankstelle einen bezogenen Tankvorgang nicht bezahlen. Meldet eine Tankstelle einen solchen Vorfall über die Plattform, dokumentiert und bearbeitet ParkGuard den Fall nach den für Umtriebsentschädigungen geltenden Grundsätzen gemäss Ziffer 7 und 8. Neben dem offenen Rechnungsbetrag für den bezogenen Treibstoff können eine Umtriebsentschädigung sowie angemessene Bearbeitungskosten geltend gemacht werden.

Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der von der Tankstelle bereitgestellten Informationen und Nachweise, insbesondere Kennzeichen, Zeitpunkt, Menge und Betrag des Tankvorgangs.

20. Datenschutz

ParkGuard verarbeitet personenbezogene Daten gemäss den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG), sowie der Datenschutzerklärung der ParkGuard Solutions GmbH, abrufbar unter www.falsch-parker.ch. Die Datenschutzerklärung ist integrierter Bestandteil dieser AGB.

21. Änderungen der AGB

ParkGuard kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten auf der Webseite und/oder in der App angekündigt.

Widerspricht ein Geschäftskunde einer wesentlichen Änderung nicht innert 30 Tagen, gilt die Änderung als akzeptiert. Erfolgt form- und fristgerechter Widerspruch, gelten die bisherigen AGB bis zur ordentlichen Beendigung der jeweiligen individuellen Vereinbarung fort; ParkGuard ist in diesem Fall berechtigt, die individuelle Vereinbarung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Frist zu kündigen.

22. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterliegen Schweizer Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.


Kontakt

ParkGuard Solutions GmbH
Schaffhauserstrasse 121, 8302 Kloten, Schweiz
E-Mail: support@falsch-parker.ch