Abschleppdienst St. Gallen.
Ein unberechtigt auf Ihrem Grundstück abgestelltes Fahrzeug lässt sich als Besitzesstörung zivilrechtlich geltend machen. Unser Büro in St. Gallen ist direkt vor Ort, kümmert sich um die Entfernung und stellt sicher, dass Sie die Umtriebsentschädigung erhalten.









