Häufig gestellte Fragen zu Umtriebsentschädigung & Abschleppen
Antworten zu Umtriebsentschädigung, Abschleppdienst, Parkplatzkontrolle und Tankflucht — alles, was Sie über die FalschParker App wissen müssen.
Antworten zu Umtriebsentschädigung, Abschleppdienst, Parkplatzkontrolle und Tankflucht — alles, was Sie über die FalschParker App wissen müssen.

Eine Umtriebsentschädigung deckt in der Schweiz den Aufwand, der dem Grundstücksberechtigten durch unberechtigtes Parkieren auf Privatgrund entsteht – Halterermittlung, Dokumentation und Administration. Sie bemisst sich nach diesem tatsächlichen Aufwand und liegt in der Praxis zwischen 40 und 80 CHF. Entsteht weitergehender Schaden – etwa durch Blockierungen, Betriebsstörungen oder Umsatzeinbussen – kann dieser zusätzlich geltend gemacht werden.
Auf Parkplätzen, die eindeutig als Privatgrund gekennzeichnet sind – durch gelbe Markierungen, private Beschilderung oder ein richterliches Verbot – sowie an blockierten Zufahrten zu Höfen, Tiefgaragen und Notausgängen. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeuglenker nicht erreichbar ist und der Parkplatz benötigt wird. Die FalschParker App vermittelt Ihnen in rund 20 Minuten einen Abschleppwagen aus unserem Schweizer Partnernetz.
In drei Schritten: 1) Fahrzeug mit der FalschParker App fotografieren, Kennzeichen erfassen, Vorfall absenden. 2) Wir ermitteln den Halter über die zuständige Behörde und stellen die Umtriebsentschädigung digital mit QR-Code aus. 3) Wir übernehmen Versand, Inkasso und Kommunikation. Die Forderung wird dabei an uns abgetreten (zediert); die Abrechnung mit Ihnen richtet sich nach Ihrem Vertrag – ohne weiteren Aufwand für Sie.
Für Sie als Parkplatzbesitzer oder -mieter ist die FalschParker App vollständig kostenlos – inklusive Abschleppdienst, Halterabfrage und Inkasso. Es entstehen weder Einrichtungs- noch laufende Gebühren. Sämtliche Kosten werden direkt beim Falschparker eingefordert.
Das Verfahren stützt sich auf das schweizerische Privatrecht: Wer ohne Berechtigung auf Privatgrund parkiert, nutzt fremdes Eigentum unbefugt. Voraussetzung ist eine deutlich erkennbare Beschilderung des Privatparkplatzes. Wir arbeiten mit spezialisierten Rechtsanwälten zusammen und haben über 120'000 Fälle bearbeitet. Ob eine Forderung im Einzelfall durchsetzbar ist, hängt von den konkreten Umständen ab; eine Zusicherung über den Ausgang eines Einzelfalls können wir nicht geben.
Alle Daten werden in der Schweiz nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) verarbeitet und ausschliesslich zur Bearbeitung des konkreten Parkvergehens verwendet. Die Halterabfrage erfolgt über die zuständige kantonale Behörde, sensible Informationen werden verschlüsselt übertragen und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ja, die Nutzung ist für Parkplatzeigentümer und -mieter vollständig kostenlos. Es entstehen Ihnen keine Kosten – die Gebühren werden direkt beim Falschparker eingefordert.
Wird die Umtriebsentschädigung nicht fristgerecht beglichen, leiten wir den Inkassoprozess ein. Alle weiteren notwendigen Schritte werden von uns übernommen – Sie müssen nichts weiter tun.
Nein, ein richterliches Verbot ist nicht erforderlich. Sie können auch ohne ein solches Verbot eine Umtriebsentschädigung für Falschparken auf Ihrem Privatparkplatz geltend machen. Ein bestehendes Verbot ermöglicht jedoch zusätzliche rechtliche Schritte wie eine Strafanzeige.
Durch unser GPS-basiertes Netzwerk von Abschleppdienstleistern in der gesamten Schweiz wird automatisch der nächstgelegene Fahrer ermittelt. Sie können die Ankunft des Abschleppwagens in Echtzeit auf der Karte verfolgen.
Die Umtriebsentschädigung liegt in der Regel zwischen 40 und 80 CHF. Sie richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand sowie den Parkbedingungen vor Ort.
Erfasst werden Fahrzeugkennzeichen, Beweisfotos und GPS-Standort. Alle Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet und ausschliesslich zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verwendet.
Nein, ein richterliches Verbot ist nicht notwendig, um eine Umtriebsentschädigung auszustellen. Ist der Parkplatz aber zusätzlich mit einem audienzrichterlichen Verbot belegt, muss der Falschparker zu der bereits erwähnten Umtriebsentschädigung zusätzlich mit einer Anzeige und einem Strafantrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes rechnen.
Eine Zession ist eine Forderungsabtretung oder Sicherungsabtretung. Dabei ändert sich das Schuldverhältnis, indem die Forderung an uns übertragen wird. Der Zedent (Abtretender) überträgt also die Forderung an den sogenannten Zessionar (Abtretungsempfänger).
Eine Umtriebsentschädigung liegt in der Praxis zwischen 40 und 80 CHF und richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand. Führt ein Parkvergehen zu Umsatzeinbussen oder anderweitigen Schäden, kann der weitergehende Schaden zusätzlich geltend gemacht werden.
Unsere Dienstleistung ist für unsere Kunden vollständig kostenlos. Es entstehen keine Kosten für sie. Die Gebühren werden beim Falschparker direkt eingefordert.
Auf Parkplätzen, die eindeutig durch visuelle und signaltechnische Merkmale von öffentlichen Bereichen abgegrenzt sind – erkennbar an gelben Markierungen, privaten Beschriftungen – sowie an Zufahrten zu Höfen, Tiefgaragen usw. Insbesondere, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann und der Parkplatz benötigt wird.
Die Kosten des Abschleppdienstes können laut Art. 164 OR an die ParkGuard Solutions GmbH abgetreten (zediert) werden. Liegt eine solche Abtretung vor, geht das Forderungsrecht gegenüber dem Falschparker an den Abschleppdienst über.
Nein, ein richterliches Verbot ist nicht notwendig, um eine Umtriebsentschädigung auszustellen. Ist der Parkplatz aber zusätzlich mit einem audienzrichterlichen Verbot belegt, muss der Falschparker zu der bereits erwähnten Umtriebsentschädigung zusätzlich mit einer Anzeige und einem Strafantrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes rechnen.
Der ParkGuard Service von FalschParker ist ideal für B2B-Kunden wie Einzelhändler, grössere Unternehmen und andere Einrichtungen mit hochfrequentierten Parkplätzen. Besonders geeignet ist der Service, wenn das eigene Personal keine Kapazitäten hat, die Parkplatzkontrolle eigenständig durchzuführen.
Unsere professionell geschulten ParkGuards kontrollieren Ihre Parkplätze gemäss Ihren Vorgaben. Dabei überprüfen sie, ob Fahrzeuge eine aktive Parkbuchung vorweisen oder in der FalschParker App als berechtigt hinterlegt sind. Die ParkGuards durchlaufen eine dreiwöchige Schulung, bei der sie auf verschiedene Situationen sensibilisiert werden. Sie sind deutlich erkennbar gekleidet, um eine klare Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Stellen unsere ParkGuards einen Parkverstoss fest, wird gemäss Ihren Vorgaben eine digitale Umtriebsentschädigung mit QR-Code ausgestellt. Sie profitieren von voller Transparenz, da alle Vorgänge in der FalschParker App dokumentiert werden.
Ja, der Service ist kostenlos, sofern das Parkvolumen in einem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht.
Ihr Stellplatz ist Privatgrund: wer dort unberechtigt parkiert, nutzt Ihr Eigentum ohne Berechtigung. Es handelt sich dabei nicht um eine Busse – die kann nur die Behörde erheben – sondern um eine Umtriebsentschädigung für Ihren Aufwand. Über die FalschParker App stellen Sie diese aus; Halterermittlung, Administration und Inkasso übernehmen wir.
Für Sie als Stellplatzbesitzer, Mieter oder Verwaltung ist die Nutzung kostenlos. Es gibt keine Abo- oder Einrichtungsgebühren – die Umtriebsentschädigung trägt der Falschparker selbst.
Ja. Ob Aussenstellplatz, Tiefgarage, Einstellhalle oder Besucherparkplatz – Sie erfassen den Fremdparker per Foto in der App und stellen die Entschädigung aus. Auf Wunsch liefern wir passende Hinweisschilder.
Ja. Immobilienverwaltungen und Genossenschaften verwalten beliebig viele Liegenschaften, Zonen und Stellplätze zentral in einer App – mit vollständigem Überblick über alle Meldungen.
Durch die Nutzung der FalschParker App können Sie das Beweisbild des Fahrzeugs (mit sichtbarem Kennzeichen) sowie ein Foto des Tankbelegs für einen möglichen Tankbetrug erfassen. Die gesamte Administration und das Inkasso werden von uns übernommen. Sobald wir den ausstehenden Betrag erhalten haben, überweisen wir Ihnen den Betrag am selben Tag.
Die Kosten einer Tankflucht belaufen sich auf 20.00 CHF, damit unser administrativer Aufwand gedeckt ist, da in den meisten Fällen keine vorsätzliche Absicht dahintersteckt.
Sobald ein ausländisches Fahrzeug in einen solchen Fall involviert ist, treten wir durch die Vollmacht, die Sie bei uns unterschreiben, mit der Polizei in Kontakt, um diese Person ausfindig zu machen und die geltende Forderung in Rechnung zu stellen.