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AGB

Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der ParkGuard Solutions GmbH und der FalschParker App

Version: 21. Juli 2026 — ersetzt alle bisherigen Versionen

Wichtige Informationen im Überblick

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln die Nutzung der FalschParker App, der zugehörigen Webseiten sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH (nachfolgend «ParkGuard» oder «wir») in der Schweiz.

Die FalschParker App ermöglicht es privaten Nutzern und Geschäftskunden, Verstösse gegen private Parkierungsvorschriften auf Privatgrund zu melden, zu dokumentieren und zu bearbeiten. Über die Plattform können Umtriebsentschädigungen ausgelöst, Parkflächen verwaltet, Fälle bearbeitet und weitere Dienstleistungen beauftragt werden.

ParkGuard stellt die technische Plattform sowie die damit verbundenen Dokumentations-, Bearbeitungs-, Zahlungs- und Supportprozesse zur Verfügung. Physische Parkplatzkontrollen und Abschleppdienste werden, sofern beauftragt, durch unabhängige externe Partnerunternehmen erbracht (siehe Ziffer 5).

Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch. Sie enthalten wichtige Informationen zur Nutzung der Plattform, zu den Rechten und Pflichten der Nutzer sowie zur Verantwortung bei der Meldung und Bearbeitung von Verstössen.

Sie schliessen einen Vertrag mit der ParkGuard Solutions GmbH, einer in der Schweiz ansässigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

1. Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Nutzung der FalschParker App, der Webseiten sowie der damit verbundenen Dienstleistungen der ParkGuard Solutions GmbH.

Die Plattform kann von privaten Nutzern sowie von Geschäftskunden genutzt werden, insbesondere von Eigentümern, Mietern, Verwaltungen oder Facility Service Providern.

Über die Plattform können Verstösse gemeldet, dokumentiert und bearbeitet sowie Umtriebsentschädigungen ausgelöst oder verwaltet werden.

2. Nutzer und Geschäftskunden

Nutzer im Sinne dieser AGB sind alle Personen, welche die FalschParker App, die Webseite oder die Dienstleistungen von ParkGuard nutzen. Dazu gehören private Nutzer ebenso wie Geschäftskunden, beispielsweise Liegenschaftseigentümer, Verwaltungen, Mieter, Facility Service Provider, Unternehmen oder andere berechtigte Auftraggeber.

Für Geschäftskunden können zusätzliche oder abweichende Individualvereinbarungen gelten, insbesondere betreffend Parkplatzkontrolle, Rückvergütungen, Abrechnung, Zuständigkeiten, Mehraufwand und Kündigung. Solche Individualvereinbarungen gehen diesen AGB vor, soweit sie ausdrücklich abweichende Bestimmungen enthalten.

3. Nutzungsberechtigung

Der Nutzer bestätigt, dass er berechtigt ist, die gemeldeten Parkplätze, Parkflächen oder Privatgrundstücke zu nutzen, zu verwalten oder kontrollieren zu lassen.

Der Nutzer stellt sicher, dass die Eigentums-, Miet-, Nutzungs- oder Verwaltungsverhältnisse an den betreffenden Flächen geklärt sind und ihm keine Umstände bekannt sind, die einer Meldung, Kontrolle oder Durchsetzung von Verstössen entgegenstehen.

ParkGuard darf sich auf die Angaben des Nutzers verlassen und ist nicht verpflichtet, Eigentums-, Miet-, Nutzungs- oder Verwaltungsverhältnisse selbstständig und umfassend zu überprüfen.

4. Nutzung der Plattform

Nutzer können über die Plattform Verstösse erfassen, dokumentieren und zur Bearbeitung übermitteln.

Erfasst ein Nutzer eine Meldung über die Plattform, ist er für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Angaben zur Parkfläche, zur Nutzungsberechtigung, zur Beschilderung, zu den Parkregeln, zu Fahrzeugen sowie zum konkreten Vorfall.

ParkGuard bearbeitet Fälle auf Grundlage der vom Nutzer gemachten Angaben und übermittelten Dokumentation.

5. Physische Parkplatzkontrollen und Abschleppdienste

ParkGuard kann auf Wunsch physische Parkplatzkontrollen und Abschleppdienste organisieren und erbringen.

Die physische Parkplatzkontrolle vor Ort wird in der Regel durch eigene Mitarbeitende von ParkGuard («ParkGuards») durchgeführt. Diese erfassen und dokumentieren Verstösse vor Ort über die Plattform.

Abschleppdienste werden entweder durch ParkGuard mit eigenen Fahrzeugen und eigenem Personal oder durch unabhängige Abschleppunternehmen (nachfolgend «Partnerunternehmen») erbracht. Welche Variante im Einzelfall gewählt wird, richtet sich insbesondere nach Verfügbarkeit, Standort und Art des Auftrags.

Setzt ParkGuard eigene Fahrzeuge und Mitarbeitende ein, führt ParkGuard den Abschleppauftrag selbst und in eigener Verantwortung aus.

Beim Einsatz von Partnerunternehmen wickeln diese den jeweiligen über die Plattform ausgelösten Auftrag eigenständig ab und führen ihn durch. ParkGuard wählt Partnerunternehmen mit der gebotenen Sorgfalt aus und leitet die für die Auftragserfüllung erforderlichen Informationen, insbesondere Standort, Kontrollschild und Fallangaben, an das jeweilige Partnerunternehmen weiter. Die eigentliche Ausführung des Abschleppauftrags liegt anschliessend in der Verantwortung des Partnerunternehmens.

Die Haftung für beide Ausführungsvarianten richtet sich nach Ziffer 17.

Erfolgt die physische Parkplatzkontrolle im direkten Auftrag eines Auftraggebers, basiert sie auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Parkregeln, Berechtigungslisten, Plänen und Anweisungen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass diese Angaben vollständig, korrekt und aktuell sind.

6. Kamerabasierte Erfassung von Parkverstössen (CCTV)

Bei einzelnen Auftraggebern werden Parkverstösse mittels stationärer Videoüberwachung (CCTV) erfasst und dokumentiert. Die Kameraüberwachung wird entweder durch den Auftraggeber selbst oder durch von ParkGuard bereitgestellte Kamerasysteme betrieben. Gestützt auf die Aufnahmen können Parkverstösse festgestellt und eine Umtriebsentschädigung ausgelöst werden.

Der Betreiber der jeweiligen Kamera ist dafür verantwortlich, die Videoüberwachung vor Ort mit gut sichtbaren Hinweisschildern klar zu kennzeichnen und die anwendbaren Datenschutzvorschriften einzuhalten. Die Aufnahmen werden ausschliesslich zum Zweck der Feststellung und Dokumentation von Parkverstössen ausgewertet.

Weitere Informationen zur Bearbeitung von Videodaten finden sich in der Datenschutzerklärung der ParkGuard Solutions GmbH.

7. Parkverstösse und Umtriebsentschädigung

Bei Verstössen gegen die geltenden Parkierungsvorschriften kann eine Umtriebsentschädigung erhoben werden. Diese deckt den administrativen, technischen und betrieblichen Aufwand ab, der durch den Verstoss und dessen Bearbeitung entsteht.

Die Umtriebsentschädigung kann durch den Nutzer selbst über die Plattform ausgelöst, durch einen ParkGuard vor Ort erfasst oder mittels Kameraüberwachung dokumentiert und anschliessend durch ParkGuard bearbeitet werden. Kontrollen vor Ort werden in der Regel durch eigene Mitarbeitende von ParkGuard («ParkGuards») durchgeführt.

ParkGuard unterstützt bei der Dokumentation, Bearbeitung, Abrechnung und Durchsetzung entsprechender Fälle, soweit dies über die Plattform oder im Rahmen einer Vereinbarung vorgesehen ist.

8. Abtretung von Forderungen (Zession)

Die Erfassung und Bearbeitung von Fällen über die Plattform setzt voraus, dass der Nutzer die entsprechenden Forderungen an ParkGuard abtritt. Hierzu unterzeichnet jeder Nutzer bei der Registrierung eine Abtretungserklärung (Zessionsvertrag) mittels digitaler Signatur. Ohne unterzeichnete Abtretungserklärung können über die Plattform keine Fälle erfasst und keine Forderungen geltend gemacht werden.

Mit dieser Abtretung ist ParkGuard berechtigt, die abgetretenen Forderungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung geltend zu machen. Umfang, Ort und weitere Einzelheiten der Abtretung richten sich nach der jeweils unterzeichneten Abtretungserklärung sowie allfälligen ergänzenden Individualvereinbarungen, insbesondere mit Geschäftskunden.

Bei Abweichungen zwischen diesen AGB und der unterzeichneten Abtretungserklärung geht die Abtretungserklärung in Bezug auf die Forderungsabtretung vor.

9. Rückvergütung

Sofern individuell vereinbart, können Liegenschaftseigentümer, Verwaltungen oder andere berechtigte Auftraggeber eine Rückvergütung für bezahlte Umtriebsentschädigungen erhalten.

Höhe, Voraussetzungen und Auszahlungsmodalitäten der Rückvergütung werden individuell vereinbart. Ein Anspruch auf eine Rückvergütung besteht nur, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

10. Dokumentation, Beschilderung und richterliches Verbot

ParkGuard dokumentiert gemeldete Vorfälle in angemessener Weise. Dies kann insbesondere Fotos, Videoaufnahmen, Zeitstempel, Standortdaten, Angaben zum Vorfall und weitere relevante Informationen umfassen. Zur Kennzeichnungspflicht bei Videoüberwachung siehe Ziffer 6.

Bei einzelnen Auftraggebern besteht ein richterliches Verbot – eine gerichtliche Anordnung der zuständigen Richterin oder des zuständigen Richters, welche das unbefugte Betreten oder Benutzen der betreffenden Fläche untersagt. Besteht ein solches Verbot, kann es bei der Bearbeitung und Dokumentation eines Falls vermerkt werden. Das Vorliegen eines richterlichen Verbots ist optional und keine Voraussetzung dafür, dass ParkGuard einen Fall bearbeitet.

Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass die Angaben zur Parkfläche, zur Beschilderung, zu den geltenden Parkregeln sowie zu einem allfälligen richterlichen Verbot korrekt, vollständig und aktuell sind.

11. Einsprachverfahren für Fahrzeughalter

Fahrzeughalter oder betroffene Personen können innert 10 Arbeitstagen nach Erhalt einer Rechnung oder Aufforderung schriftlich Einsprache erheben.

Einsprachen können über die Webseite www.falsch-parker.ch oder per E-Mail an support@falsch-parker.ch eingereicht werden. ParkGuard prüft die Einsprache anhand der vorhandenen Dokumentation und Informationen.

12. Verantwortung für falsche oder unvollständige Angaben

Der Nutzer ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Angaben verantwortlich, insbesondere betreffend Parkfläche, Nutzungsberechtigung, Beschilderung, Berechtigungslisten, erfasste Fahrzeuge, ein allfälliges richterliches Verbot sowie einzelne Verstösse.

Macht der Nutzer falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder unterlässt er wesentliche Angaben, trägt er die daraus entstehenden Folgen, insbesondere Rückerstattungsansprüche, zusätzliche Abklärungen, behördliche oder rechtliche Verfahren sowie daraus resultierenden angemessenen Mehraufwand.

ParkGuard ist berechtigt, solchen Mehraufwand dem verantwortlichen Nutzer oder Auftraggeber in Rechnung zu stellen, soweit dieser durch falsche, unvollständige oder irreführende Angaben oder durch fehlende Mitwirkung verursacht wurde.

13. Schutz vor Missbrauch der Plattform

Die Plattform darf ausschliesslich für rechtmässige und berechtigte Meldungen genutzt werden. Als unzulässige Nutzung gilt insbesondere das Melden oder Kontrollieren von Parkflächen, wenn der Nutzer dazu nicht berechtigt ist oder ihm bekannt ist, dass die Nutzungs-, Eigentums- oder Verwaltungsverhältnisse unklar sind.

Ebenfalls unzulässig sind falsche, missbräuchliche oder irreführende Meldungen sowie die Nutzung der Plattform zur Durchsetzung offensichtlich unbegründeter oder rechtswidriger Ansprüche.

Bei Missbrauch, unklaren Berechtigungen oder begründetem Verdacht auf unberechtigte Nutzung kann ParkGuard einzelne Fälle ablehnen, laufende Bearbeitungen pausieren, Forderungen zurückstellen oder den Zugang zur Plattform vorübergehend oder dauerhaft sperren.

14. Keine Garantie für erfolgreiche Durchsetzung

ParkGuard unterstützt bei der Dokumentation, Bearbeitung und Durchsetzung von Verstössen. Es besteht jedoch keine Garantie dafür, dass eine Umtriebsentschädigung oder andere Massnahmen in jedem Fall erfolgreich durchgesetzt werden können.

Dies gilt insbesondere, wenn Einsprachen erhoben werden, Angaben unvollständig sind, Berechtigungen unklar sind oder Behörden beziehungsweise Gerichte zu einer anderen Einschätzung gelangen.

15. Kosten

Für Geschäftskunden und private Nutzer ist die Nutzung der FalschParker App grundsätzlich kostenlos, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Für bestimmte behördliche Abfragen, insbesondere bei gesperrten Halterauskünften, können zusätzliche Gebühren anfallen. Diese Gebühren werden dem Fahrzeughalter beziehungsweise der verantwortlichen Person weiterverrechnet. Die Höhe solcher Gebühren richtet sich nach den jeweiligen kantonalen oder behördlichen Vorgaben.

16. Zugang zu Fahrzeugen und Parkflächen

Werden Abschlepp-, Kontroll- oder andere Vor-Ort-Dienstleistungen beauftragt, verpflichtet sich der Nutzer beziehungsweise Auftraggeber, den erforderlichen Zugang zur betreffenden Parkfläche oder zum betreffenden Fahrzeug zu ermöglichen, damit die Dienstleistung durch ParkGuard mit eigenen Mitarbeitenden oder durch das beauftragte Partnerunternehmen sicher und rechtmässig erbracht werden kann.

17. Haftung

ParkGuard übernimmt keine Haftung für Schäden, Verluste oder andere Vorfälle, die bereits vor einer Kontrolle, Meldung oder einem Abschleppvorgang bestanden haben.

ParkGuard übernimmt ebenfalls keine Haftung für Schäden, die durch widerrechtliches Parkieren, durch falsche oder unvollständige Angaben des Nutzers oder Auftraggebers oder durch unklare Berechtigungsverhältnisse entstehen.

Führt ParkGuard einen Abschleppvorgang mit eigenen Fahrzeugen und Mitarbeitenden durch, haftet ParkGuard für dabei verursachte Schäden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen, im Rahmen der nachfolgenden Haftungsbeschränkung.

Werden Abschleppdienste durch Partnerunternehmen erbracht, haftet ParkGuard im Rahmen der sorgfältigen Auswahl und Vermittlung gemäss Ziffer 5. Für Schäden, die das jeweilige Partnerunternehmen bei der Ausführung des Abschleppauftrags selbst verursacht, haftet dieses.

ParkGuard haftet nur für direkte Schäden aus vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten, soweit gesetzlich zulässig. Die Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.

18. Verfügbarkeit der Plattform

ParkGuard ist um eine zuverlässige Verfügbarkeit der Plattform bemüht. Es können jedoch technische, betriebliche oder sicherheitsbedingte Einschränkungen auftreten. ParkGuard garantiert nicht, dass die Plattform jederzeit unterbrechungsfrei, fehlerfrei oder vollständig verfügbar ist.

19. Zusatzprodukt Tankflucht (nur für Tankstellenbetreiber)

Das Produkt «Tankflucht» richtet sich ausschliesslich an Tankstellenbetreiber. Für alle übrigen Nutzer und Geschäftskunden der Plattform ist diese Ziffer nicht relevant.

ParkGuard bearbeitet im Rahmen dieses Produkts Fälle, in denen Kunden getankten Treibstoff an einer Tankstelle nicht bezahlen. Meldet eine Tankstelle einen solchen Vorfall über die Plattform, dokumentiert und bearbeitet ParkGuard den Fall nach den Grundsätzen zur Umtriebsentschädigung gemäss den Ziffern 7 und 8. Zusätzlich zum offenen Rechnungsbetrag für den getankten Treibstoff können eine Umtriebsentschädigung sowie angemessene Bearbeitungskosten geltend gemacht werden.

Die Bearbeitung erfolgt auf Grundlage der von der Tankstelle gelieferten Angaben und Nachweise, insbesondere Kontrollschild, Zeitpunkt, Menge und Betrag des Tankvorgangs.

20. Datenschutz

ParkGuard bearbeitet Personendaten gemäss den anwendbaren Datenschutzvorschriften, insbesondere dem revidierten Bundesgesetz über den Datenschutz (revDSG), sowie der Datenschutzerklärung der ParkGuard Solutions GmbH, abrufbar unter www.falsch-parker.ch. Die Datenschutzerklärung ist integrierender Bestandteil dieser AGB.

21. Änderungen der AGB

ParkGuard kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft anpassen. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten auf der Webseite und/oder in der App angekündigt.

Widerspricht ein Geschäftskunde einer wesentlichen Änderung nicht innert 30 Tagen, gilt die Änderung als akzeptiert. Wird form- und fristgerecht widersprochen, gelten die bisherigen AGB bis zur ordentlichen Beendigung der jeweiligen Individualvereinbarung weiter; ParkGuard ist in diesem Fall berechtigt, die Individualvereinbarung unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist zu kündigen.

22. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

23. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich, Schweiz.

Kontakt

ParkGuard Solutions GmbH
Schaffhauserstrasse 121
8302 Kloten
Schweiz
E-Mail: support@falsch-parker.ch