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So funktioniert's

In 4 Schritten zum freien Parkplatz.

Falschparker auf Ihrem Privatparkplatz? Mit der FalschParker App stellen Sie in unter 60 Sekunden eine rechtssichere Umtriebsentschädigung aus – komplett digital und kostenlos für Sie.

So einfach geht's mit der FalschParker App.


Schritt für Schritt

Von der Meldung bis zur freien Parkfläche — ohne dass Sie selbst vor Ort sein müssen.

  1. App öffnen & Kennzeichen erfassen.

    Öffnen Sie die FalschParker WebApp auf Ihrem Smartphone oder scannen Sie den QR-Code auf Ihrem Parkplatzschild. Geben Sie das Kennzeichen des Falschparkers ein.

    FalschParker App: Formular zum Melden eines Falschparkers mit Kennzeichen-Eingabe
  2. Beweisfoto aufnehmen.

    Fotografieren Sie das falsch geparkte Fahrzeug mit gut sichtbarem Kennzeichen. Das Foto dient als rechtssicheres Beweismittel für die Umtriebsentschädigung.

    FalschParker App: Aufnahme eines Beweisfotos des falsch geparkten Fahrzeugs
  3. Standort bestätigen.

    Ihr Standort wird automatisch per GPS erfasst. Bestätigen Sie den Ort des Parkverstosses mit einem Klick – so ist die Dokumentation lückenlos.

    FalschParker App: Kartenansicht zur Bestätigung des Standorts
  4. Fertig – wir übernehmen den Rest.

    Die Umtriebsentschädigung wird automatisch erstellt. Wir kümmern uns um Halterermittlung, Rechnungsversand, telefonischen Support und Inkasso – vollständig automatisiert.

    FalschParker App: Übersicht der gemeldeten Fälle und Ticketmeldungen

Rechtliche Grundlagen

Die FalschParker App bietet umfassende Werkzeuge für Privatpersonen, Immobilienbewirtschafter, Shopping Center und Unternehmen jeder Grösse.

  • Bundesgerichtliche Anerkennung.

    Das Schweizerische Bundesgericht hat in mehreren Urteilen (u.a. BGE 6S.77/2003 und 6B_192/2014) bestätigt, dass Umtriebsentschädigungen bei unrechtmässigem Parkieren auf Privatgrund eingefordert werden dürfen.

  • Kein richterliches Verbot nötig.

    Sie können eine Umtriebsentschädigung auch ohne vorgängiges richterliches Verbot ausstellen. Ein bestehendes Verbot (gemäss ZPO) ermöglicht jedoch zusätzliche Massnahmen wie Strafanzeigen.

  • Besitzesschutz nach ZGB.

    Falschparken auf Privatgrund kann eine Besitzesstörung gemäss Art. 927/928 ZGB darstellen. Als Eigentümer oder Mieter haben Sie das Recht, Ihr Grundstück zu schützen und entstandene Umtriebe geltend zu machen.

  • Datenschutzkonform (DSG).

    Alle Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet. Beweisfotos und Fahrzeugdaten werden ausschliesslich zur Durchsetzung berechtigter Ansprüche verwendet.

Für wen ist die App?

Ob privat oder geschäftlich.

Die FalschParker App eignet sich für alle, die Parkplätze besitzen oder verwalten – vom Einfamilienhaus bis zum Shopping Center.

Privater Parkplatz vor einem Wohnhaus mit parkenden Fahrzeugen

Privatpersonen.

Ideal für Mieter und Eigentümer mit einem oder wenigen Parkplätzen, die regelmässig von Fremdparkern belegt werden.

Mehr erfahren
Firmenparkplatz vor einem Geschäftsgebäude mit mehreren Fahrzeugen

Geschäftskunden.

Verwalten Sie die Parkplätze aller Liegenschaften zentral. Senken Sie Verwaltungskosten und behalten Sie den Überblick.

Mehr erfahren
FAQ

Sie fragen, wir antworten.

Alle FAQs ansehen
  • Ist die FalschParker App wirklich kostenlos?

    Ja, die Nutzung ist für Parkplatzeigentümer und -mieter vollständig kostenlos. Es entstehen Ihnen keine Kosten – die Gebühren werden direkt beim Falschparker eingefordert.

  • Was passiert, wenn der Falschparker nicht bezahlt?

    Wird die Umtriebsentschädigung nicht fristgerecht beglichen, leiten wir den Inkassoprozess ein. Alle weiteren notwendigen Schritte werden von uns übernommen – Sie müssen nichts weiter tun.

  • Brauche ich ein richterliches Verbot, um eine Umtriebsentschädigung auszustellen?

    Nein, ein richterliches Verbot ist nicht erforderlich. Sie können auch ohne ein solches Verbot eine Umtriebsentschädigung für Falschparken auf Ihrem Privatparkplatz geltend machen. Ein bestehendes Verbot ermöglicht jedoch zusätzliche rechtliche Schritte wie eine Strafanzeige.

  • Wie schnell kommt der Abschleppwagen?

    Durch unser GPS-basiertes Netzwerk von Abschleppdienstleistern in der gesamten Schweiz wird automatisch der nächstgelegene Fahrer ermittelt. Sie können die Ankunft des Abschleppwagens in Echtzeit auf der Karte verfolgen.

  • Wie hoch ist die Umtriebsentschädigung?

    Die Umtriebsentschädigung liegt in der Regel zwischen 40 und 80 CHF. Die genaue Höhe wird vom Parkplatzbesitzer oder -mieter festgelegt und richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand sowie den Parkbedingungen vor Ort.

  • Welche Daten werden erfasst und wie werden sie geschützt?

    Erfasst werden Fahrzeugkennzeichen, Beweisfotos und GPS-Standort. Alle Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet und ausschliesslich zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verwendet.

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Sie sind ein Unternehmen?

Schluss mit Falschparkern.

Starten Sie jetzt kostenlos und stellen Sie Ihre erste digitale Umtriebsentschädigung aus. Oder kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.