Häufig gestellte Fragen zu Umtriebsentschädigung & Abschleppen
Antworten zu Umtriebsentschädigung, Abschleppdienst, Parkplatzkontrolle und Tankflucht — alles, was Sie über die FalschParker App wissen müssen.
Antworten zu Umtriebsentschädigung, Abschleppdienst, Parkplatzkontrolle und Tankflucht — alles, was Sie über die FalschParker App wissen müssen.

Eine Umtriebsentschädigung ist eine Schadenersatzform in der Schweiz, die bei unrechtmässiger Nutzung von Privatgrundstücken – etwa Falschparken auf Privatparkplätzen – Anwendung findet. Sie deckt den Aufwand des Geschädigten zur Durchsetzung seiner Rechte und liegt in der Praxis zwischen 60 und 80 CHF. Die Höhe wird vom Parkplatzbesitzer festgelegt und kann bei Blockierungen, Betriebsstörungen oder Umsatzeinbussen höher ausfallen.
Auf Parkplätzen, die eindeutig als Privatgrund gekennzeichnet sind – durch gelbe Markierungen, private Beschilderung oder ein richterliches Verbot – sowie an blockierten Zufahrten zu Höfen, Tiefgaragen und Notausgängen. Voraussetzung ist, dass der Fahrzeuglenker nicht erreichbar ist und der Parkplatz benötigt wird. Die FalschParker App vermittelt Ihnen in rund 15 Minuten einen Abschleppwagen aus unserem Schweizer Partnernetz.
In drei Schritten: 1) Fahrzeug mit der FalschParker App fotografieren, Kennzeichen erfassen, Vorfall absenden. 2) Wir ermitteln den Halter über die zuständige Behörde und stellen die Umtriebsentschädigung digital mit QR-Code aus. 3) Wir übernehmen Versand, Inkasso und Kommunikation – Sie erhalten den Betrag automatisch ausbezahlt, ohne weiteren Aufwand.
Für Sie als Parkplatzbesitzer oder -mieter ist die FalschParker App vollständig kostenlos – inklusive Abschleppdienst, Halterabfrage und Inkasso. Es entstehen weder Einrichtungs- noch laufende Gebühren. Sämtliche Kosten werden direkt beim Falschparker eingefordert.
Ja. Das Verfahren stützt sich auf das Schweizer Schuldrecht (Art. 41 ff. OR) und das Hausrecht des Grundstückeigentümers (Art. 928 ZGB). Voraussetzung ist eine deutlich erkennbare Beschilderung des Privatparkplatzes. Mit über 120 000 erfolgreich bearbeiteten Fällen und der Zusammenarbeit mit spezialisierten Rechtsanwälten ist das Verfahren in der Praxis erprobt – und für Sie als Anwender rechtssicher.
Alle Daten werden in der Schweiz nach dem revidierten Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) verarbeitet und ausschliesslich zur Bearbeitung des konkreten Parkvergehens verwendet. Die Halterabfrage erfolgt über die zuständige kantonale Behörde, sensible Informationen werden verschlüsselt übertragen und nicht an unbeteiligte Dritte weitergegeben. Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Ja, die Nutzung ist für Parkplatzeigentümer und -mieter vollständig kostenlos. Es entstehen Ihnen keine Kosten – die Gebühren werden direkt beim Falschparker eingefordert.
Wird die Umtriebsentschädigung nicht fristgerecht beglichen, leiten wir den Inkassoprozess ein. Alle weiteren notwendigen Schritte werden von uns übernommen – Sie müssen nichts weiter tun.
Nein, ein richterliches Verbot ist nicht erforderlich. Sie können auch ohne ein solches Verbot eine Umtriebsentschädigung für Falschparken auf Ihrem Privatparkplatz geltend machen. Ein bestehendes Verbot ermöglicht jedoch zusätzliche rechtliche Schritte wie eine Strafanzeige.
Durch unser GPS-basiertes Netzwerk von Abschleppdienstleistern in der gesamten Schweiz wird automatisch der nächstgelegene Fahrer ermittelt. Sie können die Ankunft des Abschleppwagens in Echtzeit auf der Karte verfolgen.
Die Umtriebsentschädigung liegt in der Regel zwischen 40 und 80 CHF. Die genaue Höhe wird vom Parkplatzbesitzer oder -mieter festgelegt und richtet sich nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand sowie den Parkbedingungen vor Ort.
Erfasst werden Fahrzeugkennzeichen, Beweisfotos und GPS-Standort. Alle Daten werden gemäss dem Schweizer Datenschutzgesetz (DSG) verarbeitet und ausschliesslich zur Durchsetzung Ihrer berechtigten Ansprüche verwendet.
Nein, ein richterliches Verbot ist nicht notwendig, um eine Umtriebsentschädigung auszustellen. Ist der Parkplatz aber zusätzlich mit einem audienzrichterlichen Verbot belegt, muss der Falschparker zu der bereits erwähnten Umtriebsentschädigung zusätzlich mit einer Anzeige und einem Strafantrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes rechnen.
Eine Zession ist eine Forderungsabtretung oder Sicherungsabtretung. Dabei ändert sich das Schuldverhältnis, indem die Forderung an uns übertragen wird. Der Zedent (Abtretender) überträgt also die Forderung an den sogenannten Zessionar (Abtretungsempfänger).
Eine Umtriebsentschädigung beträgt zwischen 40 und 60 CHF, wobei die genaue Höhe vom Parkplatzbesitzer oder -mieter festgelegt wird. Falls ein Parkvergehen zu Umsatzeinbussen oder anderweitigen Schäden für den Parkplatzmieter oder -besitzer führt, kann auch eine höhere Umtriebsentschädigung verlangt werden.
Unsere Dienstleistung ist für unsere Kunden vollständig kostenlos. Es entstehen keine Kosten für sie. Die Gebühren werden beim Falschparker direkt eingefordert.
Auf Parkplätzen, die eindeutig durch visuelle und signaltechnische Merkmale von öffentlichen Bereichen abgegrenzt sind – erkennbar an gelben Markierungen, privaten Beschriftungen – sowie an Zufahrten zu Höfen, Tiefgaragen usw. Insbesondere, wenn der Fahrzeuglenker nicht ermittelt werden kann und der Parkplatz benötigt wird.
Die Kosten des Abschleppdienstes können laut Art. 164 OR an die ParkGuard Solutions GmbH abgetreten (zediert) werden. Liegt eine solche Abtretung vor, geht das Forderungsrecht gegenüber dem Falschparker an den Abschleppdienst über.
Nein, ein richterliches Verbot ist nicht notwendig, um eine Umtriebsentschädigung auszustellen. Ist der Parkplatz aber zusätzlich mit einem audienzrichterlichen Verbot belegt, muss der Falschparker zu der bereits erwähnten Umtriebsentschädigung zusätzlich mit einer Anzeige und einem Strafantrag wegen Missachtung eines gerichtlichen Verbotes rechnen.
Der ParkGuard Service von FalschParker ist ideal für B2B-Kunden wie Einzelhändler, grössere Unternehmen und andere Einrichtungen mit hochfrequentierten Parkplätzen. Besonders geeignet ist der Service, wenn das eigene Personal keine Kapazitäten hat, die Parkplatzkontrolle eigenständig durchzuführen.
Unsere professionell geschulten ParkGuards kontrollieren Ihre Parkplätze gemäss Ihren Vorgaben. Dabei überprüfen sie, ob Fahrzeuge eine aktive Parkbuchung vorweisen oder in der FalschParker App als berechtigt hinterlegt sind. Die ParkGuards durchlaufen eine dreiwöchige Schulung, bei der sie auf verschiedene Situationen sensibilisiert werden. Sie sind deutlich erkennbar gekleidet, um eine klare Präsenz vor Ort zu gewährleisten.
Stellen unsere ParkGuards einen Parkverstoss fest, wird gemäss Ihren Vorgaben eine digitale Umtriebsentschädigung mit QR-Code ausgestellt. Sie profitieren von voller Transparenz, da alle Vorgänge in der FalschParker App dokumentiert werden.
Ja, der Service ist kostenlos, sofern das Parkvolumen in einem angemessenen Verhältnis zum erforderlichen Aufwand steht.
Ja. Ihr Stellplatz ist Privatgrund. Wer unberechtigt parkiert, stört Ihren Besitz – gestützt auf Art. 926 ZGB können Sie reagieren und über die FalschParker App eine Umtriebsentschädigung ausstellen lassen. Halterermittlung, Administration und Inkasso übernehmen wir.
Für Sie als Stellplatzbesitzer, Mieter oder Verwaltung ist die Nutzung kostenlos. Es gibt keine Abo- oder Einrichtungsgebühren – die Umtriebsentschädigung trägt der Falschparker selbst.
Ja. Ob Aussenstellplatz, Tiefgarage, Einstellhalle oder Besucherparkplatz – Sie erfassen den Fremdparker per Foto in der App und stellen die Entschädigung aus. Auf Wunsch liefern wir passende Hinweisschilder.
Ja. Immobilienverwaltungen und Genossenschaften verwalten beliebig viele Liegenschaften, Zonen und Stellplätze zentral in einer App – mit vollständigem Überblick über alle Meldungen.
Durch die Nutzung der FalschParker App können Sie das Beweisbild des Fahrzeugs (mit sichtbarem Kennzeichen) sowie ein Foto des Tankbelegs für einen möglichen Tankbetrug erfassen. Die gesamte Administration und das Inkasso werden von uns übernommen. Sobald wir den ausstehenden Betrag erhalten haben, überweisen wir Ihnen den Betrag am selben Tag.
Die Kosten einer Tankflucht belaufen sich auf 20.00 CHF, damit unser administrativer Aufwand gedeckt ist, da in den meisten Fällen keine vorsätzliche Absicht dahintersteckt.
Sobald ein ausländisches Fahrzeug in einen solchen Fall involviert ist, treten wir durch die Vollmacht, die Sie bei uns unterschreiben, mit der Polizei in Kontakt, um diese Person ausfindig zu machen und die geltende Forderung in Rechnung zu stellen.